Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Melderecht I
- Artikel-Nr.: SW10076.15
- Start erster Tag: 12:30 Uhr
- Ende letzter Tag: 13:00 Uhr
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Kaum ein anderes Verfahren unterliegt einem so ständigen Wechsel wie das Arbeitgeber-Meldeverfahren. Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf die Prozesse in der Entgeltabrechnung aus. Daneben werden immer neue Dialogverfahren erschaffen, die in der Praxis umzusetzen sind.
Die ARGE Melderecht schafft eine Plattform, um neben der reinen Wissensvermittlung in der konzeptionellen Umsetzungsphase in einen Dialog zu treten. Überdies schafft die ARGE Melderecht die Möglichkeit, beim Start von neuen oder optimierten Meldeverfahren Erfahrungen auszutauschen und so zeitnah auf Verbesserungen hinwirken zu können.
Technische Hinweise für unsere Teilnehmer/innen von Onlineveranstaltungen:
Eine Audioausgabe an Ihrem Gerät ist erforderlich. Ebenso wie ein Micro, wenn Sie sprechen möchten bzw. eine Kamera, wenn Sie gesehen werden möchten.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung. Es ist keine Software-Installation erforderlich!
Der Veranstalter behält sich vor, das Präsenz-Seminar bis 14 Tage und die Online-Schulung bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren.
Bitte beachten Sie: gerne nehmen wir neue ARGE-Melderecht-Mitglieder / Interessenten auf, allerdings ist dazu vorab eine Rücksprache unter Tel.: 02234 / 98949-40 mit Alexandra Meller, Tagungsorganisation, notwendig. Vielen Dank!
Arbeitgeber-Meldeverfahren in den Bereichen
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- EEL-Verfahren
Führungskräfte und qualifizierte Mitarbeiter/innen der Abteilungen Entgelt und Personal, von Softwarehäusern und HR-Dienstleistern, die mit dem elektronischen Meldeverfahren in der Sozialversicherung befasst sind.
Die Tagesordnung der Herbstrunde:
1. TAG:
Ab 11.30 Uhr: Gemeinsamer Mittagsimbiss
BEGINN 12.30 UHR
Begrüßung durch die ARGE-Leitung – Einführung in die Veranstaltung
Planungen der Bundesregierung und aktuelle Gesetzgebungsverfahren
- UV-Weiterentwicklungsgesetz – Stand der parlamentarischen Beratungen
- Familienstartzeitgesetz – Kommt der Partnerschaftslohn noch in 2024?
- „AG Zukunft“ – Bericht über das Projekt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Optimierung der Meldeverfahren
- Elektronischer Abruf von Studienzeiten zur Prüfung des Werkstudentenprivilegs
- Erfüllungsaufwände im Rahmen der Melde-, Antrags- Beitragsnachweis- und Bescheinigungsverfahren – Bericht des Statistischen
- Bundesamts zur Höhe der Bürokratiekosten bei Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern
Feststellung der Elterneigenschaft und der Kinderanzahl für die Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrags
Umsetzungsstand des elektronischen Abrufverfahrens
- Ergebnis des Genehmigungsverfahrens der Gemeinsamen Grundsätze nach § 55a SGB XI
- „Clearingstelle“ für nicht abruffähige Kinder
- Gesetzliche Klarstellung zur Nachweisführung ab dem 01.07.2025 bei nicht abruffähigen Kindern und Frist zur Wirksamkeit
- Inhalte der Verfahrensbeschreibung
- Optionsphase ab 01.04.2025
Erfahrungsaustausch zu bestehenden Fachverfahren
Fragen der Teilnehmenden und Austausch zu Praxisproblemen
Ab 19.00 Uhr: Gemeinsamer ARGE-Abend
2. TAG:
BEGINN 09.00 UHR
Update zur eAU und zum EEL-Verfahren
Gastdozent Ramòn Lang, GKV-Spitzenverband
eAU
Aktueller Stand
Erfolgte Anpassungen seit dem Start des Verfahrens
- Filterung von Dubletten
- Umsetzung des Weiterleitungsverfahrens
- Einführung einer Kernprüfung und Vorselektion von objektiven Fehlern
Erfolgte Anpassungen seit dem Start des Verfahrens
- Veränderungen im Zusammenhang mit stationären Krankenhauszeiten
- Integration der Zeiten von Rehabilitationsleistungen
- Reduktion des Meldegrundes „4“ – keine eAU-Daten
Ausblick: Mögliche Änderungen im EEL-Verfahren ab 01.01.2026
- Einführung einer verpflichtenden Datensatz-ID und Referenz-ID
- Proaktive Übermittlung des Endes der EEL
- Integration des Krankengelds bei stationärer Mitaufnahme und Abgrenzung bei Kindern
- Aufnahme von Zeiterfassungsprogrammen für das Vorerkrankungsverfahren
- Klarstellung Jobfahrrad
- Veränderung Stornierungsverfahren
- Weitere fachliche Anpassungen
Aktuelle Beschlüsse der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung
- Wiederholung der Initialmeldungen in 2025 zur Versorgung des Basisdatenregisters mit der Kopplungsinformation UNRS / BBNR
- Umstellung der bestehenden Meldeverfahren auf den XML-Standard
- Qualifizierungsgeld – Fachlicher Rahmen und Umsetzung in den Programmen
- euBP: Übermittlung der FIBU-Daten aus zertifizierten Programmen der Finanzbuchhaltung
Ausblick zur ARGE Melderecht im Frühjahr am 10./11. Juni 2025 und 18./19. Juni 2025 im Maxx Hotel Sanssouci Potsdam
ENDE DER VERANSTALTUNG: 13.00 UHR
Netto-Unterrichtsstunden: 8,75 h
Vortragsmethode: Vortrag, Praxisfragen, Best Practices, Teilnehmerfragen und -austausch, Gastvorträge, Netzwerkabend
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Aktualisierung und Verbesserung des Wissensstandes durch konkrete und umfassende Informationen sowie deren praktische Umsetzung. Verbesserung von Effizienz, Effektivität, Qualität, Sicherheit und Fachkompetenz durch eine aktive Mitarbeit im ARGE-Netzwerk und Nutzung des bilateralen Netzwerkes. Beim Start von neuen oder optimierten Meldeverfahren Erfahrungen austauschen und so zeitnah auf Verbesserungen hinwirken.