Lösungen für Befristungen, Teilzeit und Freistellungen
So rechnen Sie richtig ab!
- Artikel-Nr.: SW10072.10
- Beginn 10:00 Uhr
- Ende 17:00 Uhr
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Was muss bei dem Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen beachtet werden? Welche Folgen hat eine unzulässige Befristung? Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf einen Teilzeitvertrag? Wie verhält es sich mit den Beschäftigungs- und Kündigungsverboten während des Mutterschutzes und auf welche Leistungen hat die Arbeitnehmerin Anspruch? Was ist bei Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit vom Arbeitgeber zu beachten?
Auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in dem Seminar eine Antwort. Bekommen Sie Sicherheit bei der Vertragsgestaltung und Abrechnung von befristeten Arbeitsverhältnissen, Teilzeitarbeitsverhältnissen und Freistellungen wie z. B. während des Mutterschutzes und der Elternzeit.
In diesem Seminar erhalten Sie bereits alle wichtigen Informationen rund um das neue Brückenteilzeitgesetz und dem Recht auf Vollzeit nach Teilzeit.
Technische Hinweise für unsere Teilnehmer/innen von Online-Schulungen:
Sie müssen eine Audioausgabe an Ihrem Gerät haben und wenn Sie sprechen möchten ein Micro bzw. wenn Sie gesehen werden möchten eine Kamera.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung.
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und Online-Schulungen bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren. Sollten sich nicht genügend Teilnehmer für die Präsenz-Veranstaltung melden, behalten wir uns vor, das Seminar digital durchzuführen.
- Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Teilzeitarbeit inkl. Brückenteilzeit und Rückkehrrecht
- Mutterschutz
- Elternzeit und Elterngeld
- Pflegezeit
- Familienpflegezeit
- Fragen der Teilnehmer/innen
Leiter/innen und qualifizierte Mitarbeiter/innen der Entgeltabrechnung und des Personalwesens.
Die Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Befristung mit und ohne Sachgrund
- Schriftformerfordernis in der Praxis
- „Formfallen“ beim Abschluss und bei der Verlängerung
- Zuvor-Beschäftigung bei der Befristung ohne Sachgrund
- Folgen unzulässiger Befristung
- Besonderheit: Befristung bei älteren Arbeitnehmern
- Kündigung während der Befristung
- Informationspflicht des Arbeitgebers
- Arbeitsgerichtsprozess: Klagefrist, Beweislast usw.
- Beteiligung des Betriebsrats bei Abschluss und Beendigung befristeter Arbeitsverträge
Teilzeitarbeit
- Formen der Teilzeitarbeit
- Anspruch auf Verringerung oder Erhöhung der Arbeitszeit
- Fristen und Geltendmachung von Teilzeitarbeit
- Ablehnungsrecht des Arbeitgebers aus betrieblichen Gründen
- Diskriminierungsverbot
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Durchsetzungsmöglichkeiten vor Gericht
- Aktuelle Rechtsprechung
- Brückenteilzeit/ Rückkehrrecht
Mutterschutz
- Voraussetzungen, Dauer und Fristen
- Beschäftigungsverbote und Kündigungsverbote
- Leistungen
Elterngeld und Elternzeit
- Anspruchsvoraussetzungen
- Form und Frist
- Bezugszeitraum, Verlängerungsmöglichkeiten
- Auskunftspflichten
- Elterngeld und Elterngeld-Plus
- Aufteilung des Anspruchs unter den Eltern
- Beanspruchung der Partnermonate
- Erforderlichkeit der Zustimmung des Arbeitgebers
- Teilzeittätigkeit während der Elternzeit
- Kündigungsschutz während der Elternzeit
- Rückkehr aus der Elternzeit
Pflegezeit
- Voraussetzungen, Dauer und Fristen
- Beginn und Ende des Sonderkündigungsschutzes
- Sozialversicherungsrechtliche Absicherung
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Familienpflegezeit
- Voraussetzungen, Dauer und Fristen
- Beginn und Ende des Sonderkündigungsschutzes
Fragen der Teilnehmer/innen
Netto-Unterrichtsstunden: 5,5 h
Vortragsmethode: Vortrag, Fallbeispiele, Teilnehmerfragen und -austausch
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Sie erfahren, was Sie bei der Vertragsgestaltung und Abrechnung von Befristungen, Teilzeit, Mutterschutz, Elternzeit und weiteren Freistellungen zu beachten haben.Das Seminar beinhaltet das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit und Recht auf Vollzeit nach Teilzeit.