Kollege ChatGPT
Anforderungen an den Einsatz generativer künstlicher Intelligenz an den betrieblichen Datenschutz
- Artikel-Nr.: SW11223.1
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Die Debatte um GPT-Anwendungen ist in den Unternehmen angekom- men. Chatbots werden in Callcentern schon unter Verarbeitung von Kundendaten eingesetzt. Das geschieht teilweise unter Auswertung der Stimmung von Kunden und ruft Verbraucher- und Datenschützer auf den Plan. Virulent ist KI auch im Arbeitsleben. Die Bundesregierung plant kurzfristig ein Gesetz für den Beschäftigtendatenschutz anzustoßen.
Die aktuelle deutsche Regelung zum Beschäftigtendatenschutz ist vom EuGH vor dem Hintergrund der sogenannten Öffnungsklausel bemängelt worden. Das macht ein Handeln erforderlich. Es wird im Beschäftigtendatenschutzgesetz um KI gehen. Ohne spezifische Regelungen dazu kann die Situation entgleiten, denn es droht großes Streitpotenzial nicht nur mit Betriebsräten. Schließlich ist es möglich, dass etwa ChatGPT Vorschläge zur Zusammenarbeit von Beschäftigten macht, aber auch zur Vorauswahl von Bewerbern. Formulierungen von Bewerberabsagen oder die Abfassung einer Kündigung oder einer Klage kann der Bot auch übernehmen. Auch die Haftungsfrage bei Fehlern und Rechtsverletzungen ist offen. Sie stellt sich hier und insgesamt für Anbieter von Foundation Models ebenso, wie für den/die Anwender/in und den/die Nutzer/in generativer KI. Haftet der/die Arbeitgeber/in, der/die (nicht) autorisiert den Bot nutzende Arbeitnehmer/in, der/die Anbieter/in des „Foundation Models“ oder etwa Microsoft oder SAP, die die Software einbinden? Was sagt der Betriebsrat zu KI? Welche Rechte hat er?
Technische Hinweise für unsere Teilnehmer/innen von Online-Schulungen:
Eine Audioausgabe an Ihrem Gerät ist erforderlich. Ebenso wie ein Micro, wenn Sie sprechen möchten bzw. eine Kamera, wenn Sie gesehen werden möchten.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung. Es ist keine Software-Installation erforderlich!
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und die Online-Schulung bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren. Sollten sich nicht genügend Teilnehmer für die Präsenz-Veranstaltung melden, behalten wir uns vor, das Seminar digital durchzuführen.
- Grundzüge der KI-Verordnung
- Rechtliche Einordnung von generativer KI
- Überblick und Abgrenzung der Rechtsgebiete (Urheberrecht, Jugendschutz, Haftungsrecht)
- Wie funktioniert generative KI technisch
- „Use-Cases“ im betrieblichen Einsatz
- Generative KI und DS-GVO (Zulässigkeit, Betroffenenrechte, Transparenz, Automatisierte Entscheidung, Datenschutz-Folgen- abschätzung)
- KI im Kundendatenschutz
- KI im Beschäftigtendatenschutz
- Position der Datenschutzaufsicht
- Checkliste zum datenschutzkonformen Einsatz von KI im Unternehmen
Datenschutzverantwortliche, interne und externe Datenschutzbeauftragte
Erfahren Sie aus erster Hand, wie Sie KI im Unternehmen datenschutzkonform einsetzen können, welche Risiken Sie beachten müssen und wie das Haftungsrisiko gestaltet ist.
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
RA Andreas Jaspers, Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
Heidi Schuster, Silvia C. Bauer
RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein
Prof. Dr. Thorsten Behling, Timo Meisener
RA Dr. Jens Eckhardt, Konrad Menz
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
RA Andreas Jaspers, Prof. Dr. Rolf Schwartmann
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Sascha Kremer, Dr. Oliver Stiemerling
Dr. Niels Lepperhoff , RA Dr. Jens Eckhardt