Digitale Personalakte EINMALIGE KOSTEN Lizenzkosten Software Projektkosten, Beratung, Customizing, Schulung 15.000,– € 5.000,– € Digitalisierung der Bestandsakten 5.000,– € Summe 25.000,– € LAUFENDE KOSTEN (pro Jahr) Wartungskosten, Support 3.000,– € IT-Betrieb, Administration, Sicherung 3.000,– € Scannen neuer Dokumente, Auf- nahme neuer Mitarbeiter, Löschen veralteter Unterlagen 2.000,– € Summe 8.000,– € KOSTENEINSPARUNG/NUTZEN (pro Jahr) Register Bewerbungs- unterlagen Arbeits- vertrag Entgelt Sonder- zahlunge n Alters- versor- gung Dienst- wagen- regelung Aus- und Weiter- bildung Beurtei- lungen Sozialver- sicherungs- unterlagen Rollen/ Nutzer Adminis- trator Personal- sachbear- beiter Mitarbeiter Führungs- kräfte Ä Ä Ä S, L, SU S, L, SU S, L - L L L L L Ä S, L - - Ä Ä - L Ä - L - Ä L L L, Ä Ä - - - L = Lesen Ä = Ändern DR = Drucken S = Scannen/Einfügen LÖ = Löschen SU = Suchen/Volltextrecherche T = temporäre Leseberechtigung Zeitersparnis für Drucken, Kopieren, Kuvertieren und Versenden pro Jahr Zeitersparnis durch weniger Rückfragen (bei 60 Rückfragen à 10 Min. Bearbei- tungszeit Zeitersparnis durch schnelleren Zugriff unterschiedlicher Nutzer auf die digi- tale Akte Zeitersparnis durch schnellere Ablage Zeitersparnis durch weniger Suche in Ordnern bzw. im Keller Zeitersparnis pro Jahr insgesamt 12 Std. 1.200,– € Abbildung: Matrix mit Zugriffsrechten 6 Std. 600,– € 48 Std. 4.800,– € 24 Std. 2.400,– € 10 Std. 1.000,– € 100 Std. 10.000,– € Platzgewinn 100 m Regal 4.000,– € Einsparung von Papier, Büromaterial Summe 100 € 1.000,– € BERECHNUNG FÜR FÜNF JAHRE Einmalige Kosten Laufende Kosten Kosteneinsparungen Nutzen 15.000,– € 20.000,– € 40.000,– € 75.000,– € 15.000,– € 22 HR Performance 2/2023 ▶ Digitale HR-Verwaltung nächst einmal dient eine digitale Akte zur Unterstützung administrativer HR-Prozesse. Eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle nach § 87, Abs. 1 Nr. 6 BetrVG steht so- mit überhaupt nicht im Fokus. Allerdings könnten aufgrund der aus Revisionsgründen erforderlichen Protokollierung der Akten- führung (neue Dokumente hinzugefügt, ältere Dokumente entnommen oder gar gelöscht) Rückschlüsse auf die Arbeitspro- duktivität einzelner Nutzer der digitalen Akte getroffen werden. Zur Vermeidung derartiger Diskussionen empfiehlt es sich von vornherein, die Aktivitäten im Projekt transparent zu gestalten. Ein Konsens zwi- schen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite lässt sich am ehesten über eine gemeinsame Betriebsvereinbarung erzielen. Hierin wer- den die genutzten Software-Funktionen, evt. Schnittstellen zu anderen HR-Systemen, Be- rechtigungs- und Sicherungskonzept sowie die Einsichtsmöglichkeiten der Arbeitneh- mer und Kontrollrechte der Arbeitnehmer- vertretung festgehalten. n Quellen Eggert, T.: Der ROI der digitalen Personalakte, in: HR Perfor- mance 4/2017, S. 8-9 Henkel, A.: Arbeitsrechtliche Formanforderungen auch in digitalen Zeiten beachten! In: HR Round Table News September 2022, S. 12 O.V.: Arbeitsverträge jetzt nur noch schriftliche und mit mehr Inhalt (1.7.2022), in: https://www.brak.de/newsroom/ news/neues-nachweisgesetz-arbeitsvertraege-jetzt- nur-noch-schriftlich-und-mit-mehr-inhalt/ (abgerufen am 23.4.2023) m o c . e b o d a . k c o t s - v o k n e m z u K a t i k N i : d l i B WIE KÖNNEN ZUGRIFFS-RECHTE FÜR VERSCHIE-DENE NUTZERGRUPPEN FESTGELEGT WERDEN?Vor Nutzung der digitalen Akte muss genau festgelegt werden, welche Zugriffsrechte einzelne Nutzergruppen erhalten sollen. Mögliche Nutzer sind hierbei neben HR-Experten auch Führungskräfte, die Zugriff auf die Personalakte ihrer Mitarbeiter er-halten sollen, IT-Systemadministrator (z.B. zur Einrichtung neuer Nutzer oder Zurück-setzung von Passwörtern), sämtliche Mit-arbeiter zur Einsicht in ihre eigene Akte, Revision und Wirtschaftsprüfer für tem-porären Zugriff, sowie ggf. Betriebsrat und Datenschutzbeauftragter. Keine dieser Nut-zergruppen wird einen Einblick in sämtli-che digitalen Akten erhalten, sondern stets einen mehr oder weniger großen, jedoch genau definierten Ausschnitt. Die Zugriffs-rechte lassen sich in einer Matrix zusam-menstellen, siehe Abbildung.INWIEFERN MUSS DER BETRIEBSRAT ÜBER DIE EINFÜHRUNG DER DIGI-TALEN PERSONALAKTE INVOLVIERT WERDEN?Wie bei allen anderen HR-Softwaresystemen sollte, ja muss, die Arbeitnehmervertretung rechtzeitig über die geplante Einführung der digitalen Akte informiert werden. Zu-