Update Beiträge und Beitragszuschuss bei Rentnern
Wie errechnen sich Beiträge und Beitragszuschüsse
- Artikel-Nr.: SW11335
- Beginn 10:00 Uhr
- Ende 11:30 Uhr
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Online-Kompaktkurs der Reihe „Payroll-EM-Special“
Immer mehr Arbeitnehmende wollen länger arbeiten, womit sie einen wichtigen Beitrag gegen den sich verstärkt abzeichnenden Fachkräftemangel leisten - davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei der Beschäftigung von Rentnern sind besondere versicherungs- und beitragsrechtliche Regelungen zu beachten.
Beziehen Arbeitnehmende neben dem Arbeitsentgelt eine Altersrente, sind aus dem Arbeitsentgelt und der Rente Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger beteiligen sich dabei an der Beitragszahlung. Wird die Beitragsbemessungsgrenze überschritten, wirkt sich dies jedoch nicht auf die Beitragsbeteiligung des Arbeitgebers aus.
Wir blicken in diesem Onlineseminar auf die beitragsrechtlichen Besonderheiten und geben Ihnen ein Update zur Zuschussberechnung bei freiwilligen oder privat krankenversicherten Rentnern in einer Weiterbeschäftigung.
Hinweis: |
Online-Kompaktkurse der Reihe „Payroll-EM-Special“
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Hinweise zur Durchführung des Online-Kompaktkurses:
Wir führen den Online-Kompaktkurs mit der Plattform edudip durch. Der Vortrag des Referenten*in wird begleitet durch eine PowerPoint-Präsentation. Während des Online-Kompaktkurses können Sie Ihre Fragen an die Referenten*innen im schriftlichem Chat stellen. Der Chat und ebenso die Teilnehmerliste sind nur für den Referenten*in und die Moderation einsehbar. Zur Beantwortung der Fragen wird diese öffentlich im Online-Kompaktkurs vorgelesen und von den Referenten*innen beantwortet werden. Wir bemühen uns, alle eingereichten Fragen in der angegebenen Zeit zu beantworten.
Im Anschluss an den Online-Kompaktkurses erhalten Sie die Präsentation per E-Mail zugeschickt. Schauen Sie eventuell auch in Ihren Spam-Ordner. Eine Teilnahmebescheinigung erhalten Sie auf Anfrage.
Der Online-Kompaktkurs wird nicht aufgezeichnet.
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und die Online-Schulung bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren.
Foto: © adiruch na chiangmai\ stock.adobe.com
- Rentenbezug
- Möglichkeiten der Beschäftigung
- Befristung des Beschäftigungsverhältnisses
- Beitragsrechte Regelungen
- Kranken- und Pflegeversicherungspflicht
- Arbeitslosenversicherung
- Regelungen zur Beitragszahlung
- Rentenversicherung
- Beschäftigung neben Altersvollrente bis zu Regelaltersgrenze
- Verzicht auf die Versicherungsfreiheit im Rentenalter
- Beitragszuschuss freiwillig krankenversicherte und weiterbeschäftigte Rentner
- Beitragszuschuss privat krankenversicherte und weiterbeschäftigte Rentner