Das Zahlstellenverfahren in der Praxis
Was müssen Sie als Arbeitgeber beachten?
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Gesetzlich Krankenversicherte müssen aus Renten der betrieblichen und berufsständischen Altersversorgung (Versorgungsbezüge) sowohl Beiträge zur Krankenversicherung als auch Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Dabei haben die Betriebe sowie andere Institutionen, die Leistungen der Altersversorgung zahlen, als Zahlstellen von Versorgungsbezügen für ihre Pensionäre:
- die Krankenkasse des Versorgungsempfängers zu ermitteln,
- den Krankenkassen Beginn, Höhe und Veränderungen der Versorgungsbezüge zu melden und
- die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Versorgungsbezügen zu berechnen und an die Krankenkassen abzuführen.
Um eine zielgerechte Durchführung dieser Aufgaben zu gewährleisten, haben die Spitzenorganisationen der Krankenkassen eine Zahlstellenverfahrensbeschreibung herausgegeben. Anhand von zahlreichen Praxisbeispielen wird Ihnen das maschinelle Zahlstellenmeldeverfahren anschaulich erläutert. Aktuelle gesetzliche Neuregelungen und die aktuelle Rechtsprechung werden selbstverständlich berücksichtigt.
Technische Hinweise für unsere Teilnehmer von Online-Schulungen:
Sie müssen eine Audioausgabe an Ihrem Gerät haben und wenn Sie sprechen möchten ein Micro bzw. wenn Sie gesehen werden möchten eine Kamera.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung.
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und Online-Schulungen bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren. Sollten sich nicht genügend Teilnehmer für die Präsenz-Veranstaltung melden, behalten wir uns vor, das Seminar digital durchzuführen.
RA Andreas Jaspers, Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt