Ausbildung zum/zur Datenschutzkoordinator/in
Grundlagenwissen mit Zertifizierungsmöglichkeit
- Artikel-Nr.: SW11269.7
- Start erster Tag: 10:00 Uhr
- Ende letzter Tag: 16:00 Uhr
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DATENSCHUTZ IM UNTERNEHMEN ODER KONZERN IST TEAM-WORK!
In den dezentralen (Fach-)Bereichen findet der Umgang mit personenbezogenen Daten statt. Dort sind die organisatorischen und rechtlichen Anforderungen des Datenschutzes verantwortlich umzusetzen. (Fach-)bereichsnahe Datenschutzkoordinatoren und -koordinatorinnen1 haben sich hier als wichtige Schnittstelle zu den Datenschutzspezialisten und -spezialistinnen in der Datenschutzorganisation, dem Datenschutzmanagement bzw. dem/der Datenschutzbeauftragten bewährt.
In dieser Funktion unterstützen sie lösungsorientiert ihre Kollegen und Kolleginnen in den (Fach-)Bereichen, datenschutzrelevante Vorgänge zu erkennen und einzuordnen. So können zur Sicherstellung der Compliance Standardfragen beim Umgang mit personenbezogenen Daten mit den Fachabteilungen eigenständig bearbeitet oder zielgerichtet die Unterstützung durch die Datenschutzspezialisten und -spezialistinnen im Unternehmen koordiniert werden. Daneben zeigt die Praxis Unterstützungsbedarf der Fachbereiche bei der Bewältigung organisatorischer Datenschutzaufgaben wie zur Dokumentation, bei Datenpannen oder bei Betroffenenanfragen. Daher erfordert die Aufgabe als Datenschutzkoordinator/in ein Verständnis für die Grundsätze des Datenschutzrechts und die organisatorischen Datenschutzanforderungen.
Inhouse-Schulungsangebot
Die Schulung ist auch als Inhouse-Seminar für Ihr Datenschutz-Koordinatoren/innen-Team buchbar. Die Schulung kann sowohl als Präsenzformat als auch online durchgeführt werden – Sie entscheiden. Ebenso können Sie die Schulung auch in englischer Sprache buchen. Das Programm dazu finden Sie HIER. Die Prüfung kann dann bequem online zu den ausgeschriebenen Terminen erfolgen. Sprechen Sie uns hierzu an und wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.
1 Für die Bezeichnung und Rolle der Datenschutzkoordinatoren und -koordinatorinnen gibt es keine gesetzliche Definition. Hier wird sie im Sinne der Rollen-Definition der GDD in der Praxishilfe „Verantwortlichkeiten und Aufgaben nach der DS-GVO“(https://www.gdd.de/downloads/praxishilfen/prax-praxishilfen-neustrukturierung/gdd-praxishilfe-ds-gvoverantwortlichkeiten-und-aufgaben-nach-der-ds-gvo-inkl-synopse) verwendet.
Technische Hinweise für unsere Teilnehmer/innen von Online-Schulungen:
Eine Audioausgabe an Ihrem Gerät ist erforderlich. Ebenso wie ein Micro, wenn Sie sprechen möchten bzw. eine Kamera, wenn Sie gesehen werden möchten.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung. Es ist keine Software-Installation erforderlich!
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und Online-Schulungen bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren. Sollten sich nicht genügend Teilnehmer für die Präsenz-Veranstaltung melden, behalten wir uns vor, das Seminar digital durchzuführen.
Prof. Dr. Rainer W. Gerling, Christian Semmler, Frank Wagner
Thomas Müthlein, Gabriela Krader
RA Andreas Jaspers, Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein, Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Prof. Dr. Rainer W. Gerling, Christian Semmler, Frank Wagner
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Prof. Dr. Tobias O. Keber
Prof. Dr. Thorsten Behling, Timo Meisener
RA Dr. Jens Eckhardt, Konrad Menz
Thomas Müthlein, Gabriela Krader