Videoüberwachung nach BDSG und DS-GVO
Was geht und was geht nicht?
- Artikel-Nr.: SW10538.2
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Zur Verhinderung von Straftaten (z. B. Diebstählen) wird die Videoüberwachung heutzutage als Allheilmittel gesehen. Die zahlreich installierten Videokameras gehören mittlerweile zu unserem Alltag. Darüber hinaus erleichtern die fortschreitenden technologischen Entwicklungen die Einrichtung von Videoüberwachungssystemen. Die rechtliche Situation ist jedoch weitgehend unbekannt.
Mit einer Videoüberwachung sind in der Regel erhebliche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte verbunden. Für die rechtskonforme Einrichtung sind deshalb diverse datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten. Der Handlungsbedarf in den verbundenen Prozessen bei der Einrichtung von Videoüberwachung ist durch eine Vorabkontrolle zu durchleuchten und schriftlich zur Entlastung der/des Datenschutzbeauftragten zu dokumentieren.
Im Rahmen des Seminars wird schwerpunktmäßig der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebende Handlungsbedarf analysiert und best practice Umsetzungsmöglichkeiten vermittelt. Anhand von Praxisbeispielen sollen Sie als Datenschutzbeauftragter und die für den Datenschutz verantwortlichen Stellen in die Lage versetzt werden, die Relevanz der Regelungen zu beurteilen und angemessen anzuwenden.
Technische Hinweise für unsere Teilnehmer/innen von Online-Schulungen:
Eine Audioausgabe an Ihrem Gerät ist erforderlich. Ebenso wie ein Micro, wenn Sie sprechen möchten bzw. eine Kamera, wenn Sie gesehen werden möchten.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung. Es ist keine Software-Installation erforderlich!
Der Veranstalter behält sich vor, das Präsenz-Seminar bis 14 Tage und die Online-Schulung bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren. Sollten sich nicht genügend Teilnehmer für die Präsenz-Veranstaltung melden, behalten wir uns vor, das Seminar digital durchzuführen.
- Rechtlicher Rahmen bei der Videoüberwachung (DS-GVO und BDSG)
- technische Anforderungen/Datensicherheit
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Dokumentationspflichten
- Sichtweise und Fallbeispiele aus der Prüfpraxis der Datenschutzaufsichtsbehörde
Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragte sowie Mitarbeiter/innen aus den für den Datenschutz verantwortlichen Stellen
Ausgangslage in Unternehmen und im privaten Umfeld
- Ausgangslage und Überblick
- Bewusstseinswandel/aktuelle Urteile und Trends
- Gesetzliche Anforderungen und Praxis
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Rechtsrahmen – die Säulen im Datenschutzrecht
- Rechtliche Rahmen bei Videoüberwachung
- BDSG-Regelungen/§ 4 BDSG
- Zulässigkeit, Anwendbarkeit und DS-GVO Art. 6 Abs.1 i.V.m. EW 89 ff. und EW 91, S. 3
- Ferner Artt. 13, 30 und 35 DS-GVO
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats (§ 87 BetrVG)
Gestaltung und Umsetzung in der Praxis
- Vorgehensweise und Prozessmodell für Vorabkontrolle und Schutzbedarfsermittlung in der Praxis
- Nutzung von Checklisten und Praxisbeispiele
- Dokumentationsmuster für Vorabkontrolle und Verfahrensverzeichnis
- Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DS-GVO
Tagesfragen und Fallübungen
- Fallbeispiele aus der Prüfungspraxis der Aufsichtsbehörden
- Übungsbeispiel: IT-Infrastruktur Videoüberwachung, Prozess Vorabkontrolle und Schutzbedarf Musterdokumentationen
- Weiterführende Hinweise gemäß Art. 35 Abs. 7 DS-GVO von Aufsichtsbehörden und Verbänden
- Rechtsfolgen bei Verstoß
Sie erfahren, wie Sie die Installation und die Nutzung von Videoüberwachungsanlagen datenschutzkonform begleiten und anhand eines Prozessmodels zur Durchführung einer Schutzbedarfsfeststellung einschließlich der Schutzbedarfsermittlung nach BSI prüfen können.
RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein
RA Andreas Jaspers, Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Prof. Dr. Tobias O. Keber
Heidi Schuster, Silvia C. Bauer
RA Andreas Jaspers, Thomas Müthlein
Prof. Dr. Thorsten Behling, Timo Meisener
RA Dr. Jens Eckhardt, Konrad Menz
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
Sascha Kremer, Dr. Oliver Stiemerling
Thomas Müthlein, Gabriela Krader
Dr. Niels Lepperhoff , RA Dr. Jens Eckhardt