Beschäftigtendatenverarbeitung nach DS-GVO und BDSG
Zulässigkeit und Transparenz
- Artikel-Nr.: SW10534.2
- Beginn 10:00 Uhr
- Ende 17:00 Uhr
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Der Beschäftigtendatenschutz ist äußerst komplex geregelt. Die Zulässigkeit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch die DS-GVO und das BDSG. Hinzu kommen die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Mitbestimmung und die Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden.
Das Seminar gibt einen Überblick über die wesentlichen Prozesse der Personaldatenverarbeitung sowie Kontrollbefugnisse und deren Grenzen.
Technische Hinweise für unsere Teilnehmer von Online-Schulungen:
Eine Audioausgabe an Ihrem Gerät ist erforderlich. Ebenso wie ein Micro, wenn Sie sprechen möchten bzw. eine Kamera, wenn Sie gesehen werden möchten.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung. Es ist keine Software-Installation erforderlich!
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und die Online-Schulung bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren. Sollten sich nicht genügend Teilnehmer für die Präsenz-Veranstaltung melden, behalten wir uns vor, das Seminar digital durchzuführen.
- BDSG und DS-GVO
- Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
- Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses - Monitoring, Kontrolle, Compliance
- Personaldatenverarbeitung im Konzern und Unternehmensverbund
- Informations- und Auskunftspflichten - Datenportabilität; Recht auf Vergessenwerden
- Kontrolle des Beschäftigtendatenschutzes
- Mitbestimmung
Datenschutzbeauftragte, Mitarbeiter/innen im Personalbereich sowie Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die sich mit den aktuellen Entwicklungen des Datenschutzes vertraut machen wollen.
Grundlagen
- Individuelles und kollektives Datenschutzrecht
- BDSG und DS-GVO
- Selbstbestimmung und Transparenz
- Mitbestimmung und Betriebsvereinbarung als Zulässigkeitsnorm
- Personalaktenrecht und BDSG
- § 26 BDSG als spezielle Zulässigkeitsnorm
Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
- Fragerecht des Arbeitgebers
- Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung sensibler Bewerberdaten (z.B.Vorstrafen, Vermögensverhältnisse, Gesundheitsdaten)
- Googeln von Bewerbern
- Arbeitgeber- und sonstige Drittauskünfte
- Löschpflichten nach Beendigung des Bewerbungsverfahrens
Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses - Monitoring, Kontrolle, Compliance
- Kritische Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis (Gesundheit, Alter, Behinderung etc.)
- Compliance - präventive und repressive Kontrollen
- Anforderungen an die Einwilligung
Personaldatenverarbeitung im Konzern und Unternehmensverbund
- Datenweitergabe im Konzern
- Zentrale Personaldatenverarbeitung
- Shared Service Center
- Datenübermittlung im internationalen Konzern
Transparenz der Verarbeitung
- Informations- und Benachrichtigungspflichten
- bei Datenerhebung und Zweckänderung
- bei Auskunftsverlangen
- Datenportabilität
Netto-Unterrichtsstunden: 5,5 h
Vortragsmethode: Vortrag, Fachfragen des Personaldatenschutzrechts, Teilnehmerfragen und -austausch
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Fortbildungsveranstaltung gem. Art. 38 Abs. 2 DS-GVO/§§ 5, 6, 38 BDSG
Das Seminar informiert über die rechtlichen IT-Grundlagen sowie aktuelle Fachfragen des Personaldatenschutzes. Es richtet sich an betriebliche Datenschutzbeauftragte, aber insbesondere an Personalverantwortliche und Betriebsräte.
Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt