Datenschutz kompakt
DS-GVO und BDSG kennen und anwenden
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- Start erster Tag: 10:00 Uhr
- Ende letzter Tag: 17:00 Uhr
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Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind die rechtliche Grundlage für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung und die Datenschutzorganisation. Unternehmen müssen zur Vermeidung von hohen Bußgeldern das neue Datenschutzecht anwenden. Auf Verantwortliche in den Fachabteilungen kommen neue Pflichten aus dem Datenschutzrecht und der Datenschutzorganisation zu.
Das Intensivseminar vermittelt Ihnen im ersten Teil die rechtlichen Grundlagen des neuen Datenschutzrechts mit Schwerpunkt auf die Zulässigkeit der Datenverarbeitung sowie den Rechten der Betroffenen. Im zweiten Teil werden die Anforderungen an das Datenschutz-Management und die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz sowie Praxishilfen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben vorgestellt.
Technische Hinweise für unsere Teilnehmer/innen von Online-Schulungen:
Sie müssen eine Audioausgabe an Ihrem Gerät haben und wenn Sie sprechen möchten ein Micro bzw. wenn Sie gesehen werden möchten eine Kamera.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung.
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und Online-Schulungen bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren. Sollten sich nicht genügend Teilnehmer für die Präsenz-Veranstaltung melden, behalten wir uns vor, das Seminar digital durchzuführen.
Datenschutzrecht, u.a.
- Grundlagen des Datenschutzrechts
- Allgemeine Zulässigkeitsregeln nach DS-GVO und BDSG
- Beschäftigtendatenschutz
- Haftung und Sanktionen
Datenschutzorganisation, u.a.
- Anforderungen an das Datenschutz-Management
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Meldung von Datenschutzvorfällen an Aufsicht und Betroffene
Bereichsbeauftragte für Datenschutz, Datenschutzkoordinatoren, Mitglieder der Mitarbeitervertretung, Datenschutzverantwortliche der Personalabteilung und der IT-Abteilung, IT-Sicherheitsbeauftragte
1. Tag: Datenschutzrecht
- Grundlagen des Datenschutzrechts
- Prinzipien der DS-GVO
- Allgemeine Zulässigkeitsregeln nach DS-GVO und BDSG
- Beschäftigtendatenschutz
- Kundendatenschutz
- Zulässigkeit personalisierter Werbung
- Transparenz der Datenverarbeitung
- Rechte der Betroffene
- Pflichten des Unternehmens
- Haftung und Sanktionen
2. Tag: Datenschutzorganisation
- Anforderungen an das Datenschutzmanagement
- Verantwortlichkeiten im Unternehmen
- Stellung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Verpflichtung auf das Datengeheimnis
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Outsourcing der Datenverarbeitung/Auftragsdatenverarbeitung
- Anforderungen an ein Sicherheitsmanagement
- Datenschutz Folgenabschätzung
- Meldung von Datenschutzvorfällen an Aufsicht und Betroffenen
Netto-Unterrichtsstunden: 12 h
Vortragsmethode: Vortrag, Umsetzungsbeispiele, Teilnehmerfragen und -austausch
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Fortbildungsveranstaltung gemäß Art. 38 Abs. 2 DS-GVO, §§ 5, 6, 38 BDSG
Das Seminar informiert kompakt über wesentliche rechtliche Grundlagen und Anforderungen an die Datenschutzorganisation. Insbesondere den Datenschutzverantwortlichen des Mittelstandes und deren Fachabteilungen, Datenschutzbereichsbeauftragten, IT-Verantwortlichen und Mitgliedern von Betriebsräten werden die notwendigen Datenschutzkenntnisse vermittelt.
Prof. Dr. Rainer W. Gerling, Christian Semmler, Frank Wagner
Sascha Kremer, Dr. Oliver Stiemerling
RA Andreas Jaspers, Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
Heidi Schuster, Silvia C. Bauer
RA Dr. Jens Eckhardt, Konrad Menz