Hinweisgeberschutzgesetz – Die „Interne Meldestelle“
Umsetzung des HinSchG – Hinweisgebersysteme implementieren und betreiben
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Online-Kompaktkurs Hinweisgeberschutzgesetz – Die „Interne Meldestelle“
Umsetzung des HinSchG – Hinweisgebersysteme implementieren und betreiben
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichten Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, Einrichtungen des öffentlichen Sektors, Behörden sowie Kommunen ab 10.000 Einwohnern zur rechtskonformen Einrichtung und Betreiben einer internen Meldestelle (bußgeldbewehrt).
Meldesysteme müssen einem Hinweisgeber die Möglichkeit eröffnen in Textform oder mündlich sowie im Rahmen eines persönlichen Treffens vertraulich eine Meldung zu erstatten. Unerlässlich für die Funktionsfähigkeit eines Hinweisgebersystems ist dabei, dass die Person oder Organisationseinheit, welche mit der Aufgabe der Betreuung des internen Meldesystems betraut wird, im Rahmen dieser Tätigkeit unabhängig arbeiten kann, Interessenkonflikte ausgeschlossen werden und stets die Vertraulichkeit gewahrt wird.
Nicht nur das Einrichten einer internen Meldestelle, sondern auch das effektive Betreiben dieser, stellt einige Anforderungen dar, die wir in diesem OKK genauer beleuchten wollen. Wir werden uns nicht nur anschauen, wie ein internes Hinweisgebersystem in der Praxis aufgesetzt und betrieben werden kann, sondern auch wie in diesem Zusammenhang Prozessabläufe aussehen und wie mit Meldungen und auch ggf. mit dem Hinweisgeber umzugehen ist.
Technische Hinweise für unsere Teilnehmer/innen von Online-Schulungen:
Sie müssen eine Audioausgabe an Ihrem Gerät haben und wenn Sie sprechen möchten ein Micro bzw. wenn Sie gesehen werden möchten eine Kamera.
Rechtzeitig vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihren persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Folgen Sie den Hinweisen und betreten Sie die Onlineschulung.
Der Veranstalter behält sich vor, Präsenz-Seminare bis 14 Tage und Online-Schulungen bis 2 Tage vor Beginn zu stornieren. Sollten sich nicht genügend Teilnehmer für die Präsenz-Veranstaltung melden, behalten wir uns vor, das Seminar digital durchzuführen.
Um sicherzustellen, dass gerade in großen Firmen mit entsprechend strikten Firewallkonfigurationen eine reibungslose Nutzung des Webinarangebots möglich ist, stellen wir Ihnen hier eine Anleitung zur einfachen Konfiguration der Firewall und Browser-Policies für die Nutzung unserer Webinar-Räume zur Verfügung.
Datenschutzbeauftragte/ -verantwortliche, Compliance-Beauftragte/ -verantwortliche, Prozessverantwortliche, Projektbeauftragte für die Umsetzung des HinSchG, Verantwortliche für interne Meldestelle,Geschäftsführung, verantwortliche Führungskräfte, Mitarbeiter der Rechtsabteilung, Mitglieder der Mitarbeitervertretung
- Von der Whistleblower-Richtlinie bis zum Hinweisgeberschutzgesetz
- Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Hinweisgebersystem und Datenschutz
- Internes Hinweisgebersystem - Umsetzung in der Praxis
- Interne Meldestelle: Vorgehen beim Eingang einer Meldung
- Ablauf
- Generelles
- Befragung des Hinweisgebers
- Einordnung von Meldungen
- Ermittlungsansätze
- Awareness bei Mitarbeitern
- Praxisbeispiele
Die Teilnehmer erfahren in dem Online-Kompaktkurs, wie sie Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz gesetzeskonformumsetzenkönnen. Außerdem wird aufgezeigt, wie interne Meldestellen,unter Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte, effektiv ihren Aufgaben nachkommen können.
Es werden,auf Grundlage rechtlicher Vorgaben und Erfahrungen aus der Praxis, Handlungsempfehlung gegeben. Dieses Wissen ist für jeden hilfreich, egal ob die interne Meldestelle durch eine interne Stelle im Unternehmen / der Behörde oder durch einen externen Dritten (Ombudsperson) betreut wird.
RA Andreas Jaspers, Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kristin Benedikt
Heidi Schuster, Silvia C. Bauer
RA Dr. Jens Eckhardt, Konrad Menz