Künstlersozialabgabesatz bleibt stabil
- Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2019 unverändert 4,2 % betragen.
- Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Sie tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 %).
- Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler sowie Publizisten gezahlten Entgelte.
Quelle: BGBl Teil I Nr. 31 vom 30.08.2018 Seite 1.348