- Das BMF hat mit Schreiben vom 20.04.2021 eine Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG veröffentlicht.
- Nach der Gesetzesbegründung fallen unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 34 EStG: Maßnahmen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention, die nach § 20 Abs. 2 Satz 2 SGB V zertifiziert sind sowie gesundheitsförderliche Maßnahmen in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung), die den vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nach § 20 Absatz 2 Satz 1 und § 20b Absatz 1 SGB V festgelegten Kriterien entsprechen.
- Das Schreiben nennt die Kriterien für die Steuerfreiheit.
Quelle: BMF-Schreiben vom 20.04.2021 – IV C 5 - S 2342/20/10003 :003