- Der gesetzliche Mindestlohn steigt bis Mitte 2022 in vier Halbjahresschritten auf 10,45 Euro brutto pro Stunde
- Danach werde der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2021 zunächst auf 9,50 Euro brutto pro Stunde angehoben und steige dann in weiteren Schritten zum 01.07.2021 auf brutto 9,60 Euro, zum 01.01.2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 01.07.2022 auf brutto 10,45 Euro. Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30.06.2020.
- Die Anpassung orientiert sich an der Tarifentwicklung, berücksichtigt aber auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie.
Quelle: BGBl Teil I Nr. 51 vom 13.11.2020 Seite 2356