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Längere Beschäftigung von Saisonkräften aus dem Ausland möglich

  • Auf Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hat die Bundesregierung die Anstellung von ausländischen Saisonkräften für dieses Jahr vereinfacht. Der Bundestag beschloss am 22.04.2021 Änderungen im Sozialgesetzbuch, wonach Saisonarbeiter statt 70 bis zu 102 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigt werden dürfen. Die Verlängerung helfe unter anderem, in der Corona-Pandemie häufige Personalwechsel zu vermeiden.
  • Im Gesetzgebungsverfahren hängte die große Koalition die Neuregelung für die Saisonkräfte an eine technische Änderung des Seefischereigesetzes an.

 

Quelle: Bundestag