- Der Referentenentwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung für das Jahr 2021, wurde vom Bundesarbeitsministerium veröffentlicht. Es ist geplant, den Abgabesatz von 4,2 % auf 4,4 % zu erhöhen.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales