- Das BMF hat eine Konsultationsvereinbarung zwischen der BRD und Polen vom 09.12.2020 veröffentlicht.
- Die „Corona-bedingte“ Vereinbarung wurde zum ersten Mal abgeschlossen. Sie trat am 27.11.2020 in Kraft und findet auf die Arbeitstage im Zeitraum vom 11.03.2020 bis zum 31.12.2020 Anwendung. Ab dem 31.12.2020 verlängert sich die Anwendung der Konsultationsvereinbarung automatisch, sofern sie nicht mindestens eine Woche vor dem Ende eines Kalendermonats gekündigt wird.
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Quelle: BMF-Schreiben vom 08.12.2020 – IV B 3 – S 1301-POL/19/10006 : 002