- Der Bundesrat hat am 20.09.2019 die Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2020 gebilligt.
- Damit beträgt der Insolvenzgeldumlagesatz auch im kommenden Jahr 0,06 %.
- Die Verordnung muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.