- Nach den Planungen der Regierungskoalitionen soll auch im Jahr 2021 der Hinzuverdienst für Rentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze höher liegen als 6.300 Euro. Die Änderung im § 302 SGB VI n.F. sieht eine Erhöhung auf das 14-fache der Bezugsgröße der Rentenversicherung West auf 46.060 Euro vor.
Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion