- Die Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung wurde am 28.10.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
- Die Verordnung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Damit werden die Erleichterungen im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld in der bereits angekündigten Form verlängert.
Quelle: BGBl Teil I Nr. 48 vom 28.10.2020 Seite 2259