- Das Bundesarbeitsministerium hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung veröffentlicht.
- Damit werden die Sachbezugswerte für das Jahr 2022 auf Grundlage der Verbraucherpreisentwicklung von Juni 2020 bis zum Juni 2021 festgelegt.
- Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ist im maßgeblichen Zeitraum um 2,8 % gestiegen. Auf dieser Grundlage wird der Monatswert für die Verpflegung für 2021 im Rahmen der jährlichen Anpassung von 263 Euro auf 270 Euro angehoben (§ 2 Absatz 1 Satz 1 SvEV).
- Dieser Gesamtwert setzt sich zusammen aus folgenden Teilwerten:
- Frühstück von 56 Euro (2021: 55 Euro),
- Mittagessen von 107 Euro (2021: 104 Euro) und
- Abendessen von 107 Euro (2021: 104 Euro).
- Der Verbraucherpreisindex für Wohnen und Miete hat sich im Bezugszeitraum um 1,7 % erhöht. Dementsprechend wird insbesondere der Wert für eine als Sachbezug zur Verfügung gestellte Unterkunft von monatlich 237 Euro auf 241 Euro angehoben (§ 2 Absatz 3 Satz 1 SvEV). Auch die in § 2 Absatz 4 SvEV genannten Werte für den Quadratmeter werden entsprechend erhöht.
Quelle: Entwurf der 12. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung