- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022 veröffentlicht. Es ist geplant, den Abgabesatz von 4,2 % beizubehalten.
- Bei der Bestimmung des Künstlersozialabgabesatzes für das Jahr 2022 ist neben den Berechnungsgrundlagen ein ergänzender Entlastungszuschuss in Höhe von rd. 85 Mio. Euro zu berücksichtigen (§ 34a KSVG). Durch den Entlastungszuschuss werden die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Abgabesatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2022 ausgeglichen und eine unverhältnismäßige Belastung der Liquidität der Unternehmen verhindert.
Quelle: Referentenentwurf