- Nachdem der Bundesrat am 10.03.2021 dem Dritten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz am 05.03.2021 zustimmte, wurde es am 17.03.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.
- Mit Ausnahme des Artikels 2 des Gesetzes - mit dem das rücktragbare Verlustvolumen ab dem 01.01.2022 wieder auf das Vorkrisenniveau gesetzt wird, ist das Gesetz am 18.03.2021 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl 2021 Teil I Nr. 10 vom 17.03.2021 Seite 330