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Corona-Steuerhilfegesetz im Bundesrat beschlossen

  • Der Bundesrat hat am 05.03.2021 dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt.
  • Wie schon im vergangenen Jahr erhalten damit auch 2021 Familien einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie wird über den 30.06.2021 hinaus bis 31.12.2022 verlängert. Für Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz in Höhe von 19 %.
  • Das Gesetz hebt zudem den steuerlichen Verlustrücktrag für Unternehmen und Selbstständige auf 10 Millionen Euro an, bei Zusammenveranlagung auf 20 Millionen Euro. Dies gilt für die Jahre 2020 und 2021, ebenso beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020. Der vorläufige Verlustrücktrag für 2021 wird bei der Steuerfestsetzung für 2020 berücksichtigt. Zudem besteht die Möglichkeit, die Stundung auch für die Nachzahlung bei der Steuerfestsetzung 2020 zu beantragen.

 

Quelle: Bundesrat