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Corona-Arbeitsschutz wird verschärft

  • Das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales hat eine weitere Ergänzung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Darin werden die Arbeitgeber zu weiteren betrieblichen Testangeboten verpflichtet. Neu ist auch, dass Arbeitnehmer ein Homeoffice-Angebot des Arbeitgebers künftig nicht mehr grundlos ablehnen dürfen.
  • Mit der ergänzten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- oder Schnelltests anzubieten, grundsätzlich mindestens 2-mal pro Woche.
  • Die Regelungen zum Homeoffice werden in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen und parallel in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gestrichen. Neu ist dabei, dass es eine zusätzliche Verpflichtung für Arbeitnehmer geben wird, das Angebot von Homeoffice anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Gründe können beispielsweise die Störung durch Dritte im Homeoffice sein oder ein fehlender adäquater Arbeitsplatz.
  • Die Verordnung ist am 21.04.2021 in Kraft getreten.

 

Quelle: Bundesanzeiger vom 22.04.2021

Link:

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/dritte-aenderungsverordnung-sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=2