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BMF-Schreiben zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

  • Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.03.2020 im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen.
  • Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden.
  • Weitere enthaltene Maßnahmen sind die Anpassung der Steuervorauszahlungen und die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen.

 

Quelle: BMF-Schreiben vom 19.03.2020 – IV A 3 – S 0336/19/10007:002