- § Das BMF hat zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2021 Stellung genommen und die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland bekannt gemacht.
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Quelle: BMF-Schreiben vom 03.12.2020 - IV C 5 - S 2353/19/10010 :002