Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2018
- Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat das Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2018“ und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte für die Lohnsteuer-Anmeldung 2018“ bekannt gegeben.
- Im Rahmen der Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BGBl. Teil I Nr. 58 vom 23.08.2017 Seite 3214) ist die Zeile 16 „Zahl der Arbeitnehmer mit BAV-Förderbetrag“ und die Zeile 23 „abzüglich BAV-Förderbetrag“ neu im Vordruck aufgenommen. Arbeitgeber dürfen vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer, für jeden Arbeitnehmer mit einem ersten Dienstverhältnis, einen Teilbetrag des Arbeitgeberbeitrags zur externen kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) entnehmen und gesondert absetzen (§ 100 EStG). Dieser Betrag ist in Zeile 23 einzutragen.
- Zusätzlich ist die Zahl der Arbeitnehmer mit BAV-Förderbetrag in Zeile 16 einzutragen.
- Werden die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung an den Arbeitgeber zurückgezahlt, ist der auf den Rückzahlungsbetrag entfallende BAV-Förderbetrag zurückzuzahlen. Ist der zurückzuzahlende BAV-Förderbetrag höher als der im Lohnzahlungszeitraum der Rückzahlung von der Lohnsteuer abzusetzende BAV-Förderbetrag, ist der „negative BAV-Förderbetrag“ durch ein vorangestelltes Minuszeichen zu kennzeichnen.
Quelle: Bekanntmachung vom 06.09.2017 - IV C 5 - S 2533/17/10001
Insolvenzgeldumlage 2018
- Im Bundesgesetzblatt wurde die neue Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2018 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2018) veröffentlicht.
- Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2018 beträgt 0,06 %.
Quelle: Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 65 vom 02.10.2017 Seite 3458