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Nachdem der Bundesrat am 10.03.2021 dem Dritten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz am 05.03.2021 zustimmte, wurde es am 17.03.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Der Bundesrat hat am 26.03.2021 dem Gesetzesentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) zugestimmt. Das Gesetz ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Arbeitgeber können den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld weiterhin in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung verlängert die Antragsfrist um drei Monate bis zum 30.06.2021 mit der zweiten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung.
Die Bundesregierung will Ausbildungsplätze sichern, die durch Corona bedroht sind. Das Kabinett hat dafür am 17.03.2021 die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" beschlossen.
Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge können wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des Altersruhegelds die Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung lediglich anteilig berücksichtigt werden.
Während der Kurzarbeit null besteht keine Arbeitspflicht. Aus diesem Grund entstehen in dieser Zeit auch keine Urlaubsansprüche. Schon vor dem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) in Düsseldorf am 12.03.2021 (6 Sa 824/20) wurde der Fall kontrovers diskutiert. Für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null sei der einem Arbeitnehmer an sich zustehende Urlaub deshalb um ein Zwölftel zu kürzen. Dies stehe auch im Einklang mit EU-Recht.
Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers, nachdem dieser schwere rassistische und beleidigende Äußerungen über einen türkischstämmige Kollegen vornahm, ist sozial gerechtfertigt und nicht zu beanstanden. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf mit Urteil vom 10.12.2020 (5 Sa 231/20), veröffentlicht am 23.03.2021, entschieden.
Das Arbeitsgericht (AG) Köln hat am 15.04.2021 (8 Ca 7334/20) die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erklärt, die ein Arbeitgeber aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne gegenüber seinem Arbeitnehmer ausgesprochen hatte.
Paritätische Aufteilung ist das Motto beim Elterngeld Plus. Elterngeld Plus wird Eltern gezahlt, die ihr Kind gemeinsam erziehen und frühzeitig wieder eine Teilzeitarbeit aufnehmen. Fällt das Einkommen eines Elternteils aus einer Teilzeittätigkeit während des Bezugs von Elterngeld Plus krankheitsbedingt weg, wird das ersatzweise gezahlte Krankengeld auf das Elterngeld Plus angerechnet. Dadurch kann sich das Elterngeld Plus bis auf das Mindestelterngeld reduzieren. Dies hat am 18.03.2021 das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil entschieden (B 10 EG 3/20 R).
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat mit dem Registermodernisierungsgesetz der Einführung einer individuellen Identifikationsnummer für Bürgerinnen und Bürger im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung zugestimmt.
Der Bundesrat hat am 05.03.2021 dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt.
Die Frist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung durch Steuerberaterinnen und Steuerberater wird um ein halbes Jahr verlängert.
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