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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind zur Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen die vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) staatenbezogen aufzuteilen. Die Aufteilung wird mit BMF-Schreiben vom 19.11.2021 bekanntgegeben.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wurden die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 bekannt gemacht.
Am 05.11.2021 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Anwendungsschreiben zur Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen. Das Anwendungsschreiben enthält wichtige Regelung für die Bewertung des geldwerten Vorteils bei zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen. Außerdem wird der pauschale Ansatz von Stromkosten als Betriebsausgabe dargestellt.
Das Bundesarbeitsministerium hat am 25.10.2021 die Grundsätze für KEA nach § 108 Abs. 1 SGB IV in der ab 01.01.2022 geltenden Fassung genehmigt.
Gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 EStG ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist mit Schreiben vom 18.08.2021 das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2022 bekannt gemacht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte am 29.09.2021 die aktuellen Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei betrieblich veranlassten Auslandsdienstreisen.

Eine Entsendung nach Artikel 12 Abs. 1 VO (EG) 883/04 kann unter bestimmten Rahmenbedingungen auch bei mobilem Arbeiten vorliegen, wenn die Initiative für den Auslandsaufenthalt von der beschäftigten Person und nicht wie sonst üblich, vom Arbeitgeber ausgeht.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine Weisung zum Umgang mit den erhöhten Leistungssätzen beim Kurzarbeitergeld am 28.09.2021 veröffentlicht.
Bund und Länder haben am 12.10.2021 keine Einigung über ein einheitliches Vorgehen für das Erlassen einer Corona-Testpflicht für Beschäftigte in Unternehmen mit Publikumskontakt erzielt. Im Rahmen einer Schaltkonferenz beschlossen die Gesundheitsminister lediglich klarstellend, dass §§ 28, 28a IfSG als Rechtsgrundlage geeignet sei, eine entsprechende Regelung durch Landesrecht zu erlassen.
Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 08.09.2021 das Urteil (5 AZR 149/21) einer Arbeitnehmerin entschieden.
Die Parteien streiten darüber, ob die monatlich von der Beklagten aufgrund einer mit der Streitverkündeten vereinbarten Entgeltumwandlung zu zahlende Versicherungsprämie in eine von der Beklagten zugunsten der streitverkündeten abgeschlossene Lebensversicherung (Direktversicherung) zum pfändbaren Einkommen der Streitverkündeten i.S.v. § 850 Abs. 2 ZPO gehören. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied den Fall am 14.10.2021 (8 AZR 96/20).
Muss der Arbeitgeber seinen Betrieb aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen, trägt er nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und ist nicht verpflichtet, den Beschäftigten Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs zu zahlen. Das Bundesarbeitsgericht entschied einen Fall der Betriebsschließung am 13.10.2021 aus Bremen (5 AZR 211/21).
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