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Der Bundestag hat am 07.05.2020 den Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze sowie die Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zu den Änderungsanträgen der Regierungskoalition beschlossen.
Am 14.05.2020 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II).
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19.03.2020 im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 09.04.2020 die neue Steuerfreiheit von 1.500 Euro für Beihilfen und Unterstützungen an Arbeitnehmer dargestellt.
Das Bundeskabinett hat am 19.02.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen beschlossen. Die Grundrente ist eine wichtige sozialpolitische Reform. Sie wird planmäßig zum 01.01.2021 eingeführt.
Auch im sog. Abrechnungsverband Ost der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) haben die Arbeitnehmer der IKK classic nach den dort geltenden Tarifverträgen einen Eigenanteil zu ihrer betrieblichen Altersversorgung zu tragen.
Hat ein als behinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 anerkannter Arbeitnehmer die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen beantragt und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung von der beabsichtigten Umsetzung dieses Arbeitnehmers zu unterrichten und sie hierzu anzuhören, wenn über den Gleichstellungsantrag noch nicht entschieden ist.
Geht dem öffentlichen Arbeitgeber die Bewerbung einer fachlich nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu, muss er diese nach § 82 Satz 2 SGB IX a. F. zu einem Vorstellungsgespräch einladen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 23.01.2020 (8 AZR 484/18).
Der Arbeitgeber hat zwar keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen. Erteilt er jedoch Auskünfte, ohne hierzu verpflichtet zu sein, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein entschied das Bundesarbeitsgereicht (BAG) am 18.02.2020 (3 AZR 206/18).
Der Kläger war bei der Beklagten, einem öffentlichen Nahverkehrsunternehmen, seit 2016 als Straßenbahnfahrer beschäftigt. Im Juni 2017 erlitt er während der Arbeit einen Unfall, bei dem er verletzt wurde. Er ist seitdem arbeitsunfähig erkrankt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 10.12.2019 (IX R 23/18) entschieden, dass ein bestandskräftiger Steuerbescheid nicht mehr vom Finanzamt nach § 129 AO berichtigt werden kann, wenn die fehlerhafte Festsetzung eines vom Steuerpflichtigen ordnungsgemäß erklärten Veräußerungsgewinns i. S. des § 17 EStG trotz eines vom Finanzamt praktizierten "sechs-Augen-Prinzips" nicht auf einem bloßen "mechanischen Versehen" beruht.
Ein Entgelt, das der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlt, unterliegt der Lohnsteuer. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster mit Urteil vom 03.12.2019 entschieden (1 K 3320/18 L).
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