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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.07.2020 eine Anpassung seiner Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie beschlossen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Unfallversicherungsobergrenzenverordnung veröffentlicht.
Das Bundeskabinett am 02.09.2020 den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf der Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung 2021 veröffentlicht.
Der GKV-Spitzenverband hat gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See insbesondere auf Grundlage des Entwurfes eines 7. Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG) - die Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 SGB IV in der vom 01.01.2021 an geltenden Fassung angepasst.
Rechtswidrig entlassene Arbeitnehmer haben für die Zeit bis zur Wiederaufnahme ihrer Beschäftigung Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub oder bei einer anschließenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf eine Urlaubsabgeltung.
Ein Tarifvertrag, der für die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden berücksichtigt und nicht auch die Stunden, in denen der Arbeitnehmer seinen bezahlten Mindestjahresurlaub in Anspruch nimmt, könnte gegen Unionsrecht verstoßen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) richtet ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), um diese Frage zu klären.
Ein Zeiterfassungssystem, das mit einem Fingerabdruck-Scanner bedient wird, verarbeitet auch dann biometrische Daten, wenn es nur die Fingerlinienverzweigungen verwendet. Arbeitnehmer können deswegen eine solche Zeiterfassung verweigern, ohne deswegen eine Abmahnung durch den Arbeitgeber hinnehmen zu müssen.
Die Arbeitgeberin unterhält einen Betrieb zur Herstellung von Leichtmetallfelgen mit ca. 689 Mitarbeitern. Dort wurde im Jahr 2018 ein 13-köpfiger Betriebsrat gebildet. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat diesen Betriebsrat am 23.06.2020 auf Antrag der Arbeitgeberin gemäß § 23 Abs. 1 BetrVG aufgelöst und damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Solingen bestätigt (14 TaBV 75/19).
Ein generelles Einsichtsrecht des Betriebsrats in eine elektronische Personalakte des Arbeitnehmers, das nicht von deren Zustimmung abhängig ist, verletzt die Arbeitnehmer in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das die Betriebsparteien gemäß § 75 Abs. 2 BetrVG bei ihren Regelungen zu achten haben.
Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt arbeitstäglich einen Hin- und einen Rückweg ab.
Einem Arbeitnehmer steht Krankengeld auch dann zu, wenn er das Attest für die fortdauernde Krankschreibung bei seiner Krankenkasse erst verspätet vorlegt, weil der untersuchende Arzt es ihm erst nachträglich zugeleitet hatte.
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