Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 10.02.2022 (L 3 U 148/20) entschieden, dass eine Frau, die auf dem Weg zum Geschäft ihres Hörgeräteakustikers stürzt, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
Ein Arbeitgeber darf in einem Musicalaufführungsbetrieb ein „2G-Modell“ durchsetzen und einer Darstellerin, die über keine Corona-Schutzimpfung verfügt, noch vor Vertragsbeginn kündigen. Die Arbeitnehmerin ist mit ihrer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin am 03.02.2022 (17 Ca 11178/21) unterlegen.
Wenn ein Tarifvertrag zur Altersversorgung aus dem Jahr 2008 einen Anspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung sowie Zusatzleistungen des Arbeitgebers zum umgewandelten Entgelt regelt, können die Arbeitnehmer wegen der gesetzlichen Übergangsbestimmung in § 26a BetrAVG bis zum 31.12.2021 keinen weiteren Arbeitgeberzuschuss verlangen.
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat den Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens im Zusammenhang mit der Frage angerufen, welche Sanktion ein Verstoß gegen § 17 Abs. 3 Satz 1 KSchG nach sich zieht.
Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, das nach einer hochschulrechtlichen Bestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit Urteil vom 19.01.2022 (5 AZR 217/21).
Kann ein behinderter Arbeitnehmer wegen seiner Behinderung nicht mehr auf seinem bisherigen Arbeitsplatz beschäftigt werden, kann dieser die Verwendung auf einer anderen geeigneten Stelle verlangen, wenn der Arbeitgeber dadurch nicht unverhältnismäßig belastet wird. Dies hat der Europäische Gerichtshof der Union (EuGH) am 10.02.2022 (C-485/20) entschieden. Das gelte auch dann, wenn sich der Arbeitnehmer noch in der Probezeit befinde.
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen bis 31.03.2022 der Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Beschäftigungsdaten anzeigen und bei Nichterreichen der Beschäftigungsquote die Ausgleichsabgabe an die Integrations- und Inklusionsämter zahlen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 03.03.2022 ein aktualisiertes Schreiben zur lohnsteuerrechtlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges an Arbeitnehmer veröffentlicht. Die Änderungen gegenüber dem BMF-Schreiben vom 04.04.2018 beziehen sich i. d. R. auf die aktuellen BFH-Rechtsprechungen.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf für angekündigte Steuerentlastungen für Verbraucher veröffentlicht. Es hält die Entlastungen vor allem wegen deutlich gestiegener Energiepreise für erforderlich. Das geplante Steuerentlastungsgesetz 2022 enthält eine Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags sowie eine Vorziehung der befristeten Anhebung der Entfernungspauschale.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigten ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11.03.2022 das Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz wird am Tage nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Der Bundesrat hat am 11.03.2022 das Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz gebilligt.
Mit dem Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz soll u. a. der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld ohne Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und ohne Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit bis zum 30.06.2022 verlängert werden. Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes soll auf 28 statt bisher 24 Monate erhöht werden.
Mit dem Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz soll u. a. der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld ohne Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und ohne Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit bis zum 30.06.2022 verlängert werden. Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes soll auf 28 statt bisher 24 Monate erhöht werden.