Orientierungssatz des Urteils des BAG vom 08.05.2018 – 9 AZR 8/18 -:
Das einseitige Gestaltungsrecht nach § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG, die Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig zu beenden, setzt die Entbindung des weiteren Kindes voraus. Die Beendigungswirkung kann nicht schon während der Schwangerschaft herbeigeführt werden (Rn. 18).
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