Aus der Pressmitteilung Nr. 42/19 zum Urteil des BAG vom 28.11.2019 – 8 AZR 125/18 -:
Kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind, können die Tatsachengerichte bei der Schadensschätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetzes (JVEG) über den Fahrtkostenersatz heranziehen.