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Unternehmensmitbestimmung in einer durch Umwandlung gegründeten SE

Aus der Pressemitteilung Nr. 27/20 zum Beschluss des BAG vom 18.08.2020 – 1 ABR 43/18 (A) -:

Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet. Mit diesem sollen die Anforderungen an eine auf Vereinbarung beruhende Unternehmensmitbestimmung bei der Gründung einer Societas Europaea (SE) durch Umwandlung einer paritätisch mitbestimmten Aktiengesellschaft geklärt werden.