Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 08.05.2018 – 9 AZR 578/17 -:
1. Eine Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen kommt nicht in Betracht, es sei denn, eine Rechtsvorschrift ordnet dies an (Rn. 12).
2. Außer in den Fällen des Teilurlaubs enthalten weder das BUrlG noch § 17 MTV Regelungen, die das Auf- oder Abrunden von Bruchteilen von Urlaubstagen erlauben (Rn. 13).
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