Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 47/20 zum Urteil vom 09.12.2020 – 10 AZR 334/20 -:
Eine Regelung in einem Tarifvertrag, nach der sich der Zuschlag für Nachtarbeit halbiert, wenn sie innerhalb eines Schichtsystems geleistet wird, kann gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.