Aus der Pressemitteilung Nr. 61/19 zum Urteil vom 14.05.2019 in der Rechtssache C-55/18 Federacion des Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) ./. Deutsche Bank SAE:
Mit dem heutigen Urteil erklärt der Gerichtshof, dass diese Richtlinien im Lichte der Charta einer Regelung entgegenstehen, die nach ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte die Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
Mit dem heutigen Urteil erklärt der Gerichtshof, dass diese Richtlinien im Lichte der Charta einer Regelung entgegenstehen, die nach ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte die Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
Aus der Pressemitteilung Nr. 23/19 zum Urteil des BAG vom 16.05.2019 – 8 AZR 315/18 -:
Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 22/19 zum Urteil des BAG vom 16.05.2019 – 8 AZR 530/17 -:
Dies sind die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 19.12.2018 – 10 AZR 130/18 -:
Orientierungssätze des Beschlusses des BAG vom 23.01.2019 – 4 ABR 56/17 -:
Orientierungssätze des Beschlusses des BAG vom 11.12.2018 – 1 ABR 17/17 -:
Im Anschluss die Orientierungssätze des Beschlusses des BAG vom 11.12.2018 – 1 ABR 12/17 -:
Orientierungssätze des Beschlusses des BAG vom 21.01.2019 – 9 AZB 23/18 -:
Orientierungssätze des Beschlusses des BAG vom 23.10.2018 – 1 ABR 18/17 -:
Im Anschluss der Orientierungssatz des Urteils des BAG vom 20.02.2018 – 1 AZR 361/16 -:
Dies sind die Orientierungssätze des Beschlusses des BAG vom 02.01.2018 – 6 AZR 235/17 -:
Anschließend die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 23.01.2019 – 7 AZR 733/16 -: