Orientierungssatz des Urteils des BAG vom 11.10.2017 – 5 AZR 621/16 -:
Dies sind die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 11.10.2017 – 5 AZR 591/16 -:
Im Anschluss die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 06.09.2017 – 5 AZR 317/16 -:
Orientierungssatz des Urteils des BAG vom 24.05.2017 – 5 AZR 431/16 -:
Dies sind die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 29.06.2017 – 8 AZR 402/15 -:
Dies sind die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 27.04.2017 – 6 AZR 119/16 -:
Dies sind die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 16.11.2017 – 2 AZR 14/17 -:
Orientierungssätze des Beschlusses des BAG vom 27.09.2017 – 7 ABR 8/16 -:
Im Anschluss die Orientierungssätze des Beschlusses des BAG vom 22.08.2017 – 1 ABR 4/16 -:
- Neuer Mindestlohn im Baugewerbe/Gebäudereinigung
- Neuer Feiertag in Hamburg und Schleswig-Holstein
- Neuer Feiertag in Hamburg und Schleswig-Holstein
-Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs mit Brennstoffzellen für private Fahrten
-Betrügerische Sozialversicherungsbescheinigungen von Arbeitnehmern nicht bindend
-Massenentlassung schützt schwangere Arbeitnehmerinnen nicht
-Bereitschaftszeit zu Hause kann Arbeitszeit sein
-Befristung der Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über Regelaltersgrenze hinaus ist zulässig
-Karenzentschädigung - Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot
-Hinterbliebenenversorgung und Altersabstandsklausel ist keine Altersdiskriminierung
-Annahmeverzugsvergütung wegen fehlender oder unwirksamer Kündigung des Arbeitsverhältnisses gilt als Neumasseverbindlichkeit
-Senior Partner und Geschäftsführer einer Managementberatungsgesellschaft ist kein Arbeitnehmer
-Arbeitgeber darf Arbeitnehmer wegen mehr als zweijähriger Freiheitsstrafe kündigen
-Sturz bei Prüfung der Fahrbahn auf Glätte kein Wegeunfall
-Berücksichtigung von Provisionszahlungen bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze – GKV-Spitzenverband nimmt Stellung
-Massenentlassung schützt schwangere Arbeitnehmerinnen nicht
-Bereitschaftszeit zu Hause kann Arbeitszeit sein
-Befristung der Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über Regelaltersgrenze hinaus ist zulässig
-Karenzentschädigung - Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot
-Hinterbliebenenversorgung und Altersabstandsklausel ist keine Altersdiskriminierung
-Annahmeverzugsvergütung wegen fehlender oder unwirksamer Kündigung des Arbeitsverhältnisses gilt als Neumasseverbindlichkeit
-Senior Partner und Geschäftsführer einer Managementberatungsgesellschaft ist kein Arbeitnehmer
-Arbeitgeber darf Arbeitnehmer wegen mehr als zweijähriger Freiheitsstrafe kündigen
-Sturz bei Prüfung der Fahrbahn auf Glätte kein Wegeunfall
-Berücksichtigung von Provisionszahlungen bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze – GKV-Spitzenverband nimmt Stellung