Kundenservice Veranstaltungen: 02234-9894940
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-Überarbeitetes BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer
-Allgemeine Informationen zur Umsetzung der DSGVO in der Steuerverwaltung
-Übersicht über die Zahlen zur Lohnsteuer 2018

Urteile

-Vorgeschriebene Religionszugehörigkeit für kirchliche Stelle nur mit gerichtlicher Kontrolle
-Pensions-Sicherungs-Verein haftet für Übergangszuschuss an Arbeitnehmer
-Abfindungsvereinbarung ist keine unzulässige Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds
-Wirksamkeit von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe
-Kein Beschäftigungstitel bei Wegfall des konkreten Arbeitsplatzes
-Dynamische Bezugnahmeklausel darf nicht durch Änderung der Betriebsvereinbarung
erfolgen
-Arbeitnehmer hat wegen Geldanspruch keinen Anspruch auf Kündigung einer
Direktversicherung
-Keine Kündigung wegen des Verdachts der Zugehörigkeit zur salafistischen Szene
-Außerdienstliche Straftat rechtfertigt keine fristlose Kündigung
-Verdachtskündigung erfordert angemessene Zeitspanne für die Anhörung des
Arbeitnehmers zu den Vorwürfen
-Keine Berichtigung bei Übernahme elektronisch übermittelter Lohndaten anstelle des vom
Arbeitnehmer erklärten Arbeitslohns
-Lohnzufluss bei vom Arbeitgeber eingeräumter Möglichkeit der vergünstigten Nutzung von
Fitnessstudios
-Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig
-Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht nur bei approbationspflichtiger
Beschäftigung als Apotheker
-Jährliche Beitragsbemessungsgrenze maßgeblich bei Auflösung von Arbeitszeitkonten
-Kein Unfallversicherungsschutz auf dem Weg vom Arzt zum Arbeitgeber


Aus der Pressemitteilung Nr. 15/18 zum Urteil des BAG vom 21.03.2018 – 7 AZR 590/16 -:
Auszüge aus der Pressemitteilung Nr. 17/18 zum Urteil des BAG vom 21.03.2018 – 10 AZR 560/16 -:
Dies sind die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 21.09.2017 – 2 AZR 865/16 -:
Dies sind die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 24.10.2017 – 1 AZR 166/16 -:
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