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Nachdem es lange angekündigt war, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) am 15.08.2019 ein Schreiben zu Arbeitgeberleistungen für Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach § 3 Nr. 15 EStG veröffentlicht.
Das BMF-Schreiben regelt die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2020 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2020.

Das Bundeskabinett hat am 18.09.2019 das „Gesetz zur Bürokratieentlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft“ per Beschluss auf den Weg gebracht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2020 veröffentlicht.
Das in der Lohnsteuerklasse IV mögliche Faktorverfahren, mit dem Arbeitslohn entsprechend der tatsächlichen Einkommensverhältnisse von Ehegatten besteuert werden kann, wird in der Praxis kaum genutzt.
Wird ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt, gelangt das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG bestimmte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift regelmäßig nicht zur Anwendung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied den Fall einer Arbeitnehmerin.
Ein Heimarbeiter kann nach Maßgabe des Heimarbeitsgesetzes (HAG) eine Sicherung seines Entgelts für die Dauer der Kündigungsfrist sowie Urlaubsabgeltung nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verlangen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die sog. Freistellungsphase besteht.
Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers erlischt regelmäßig nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat
Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld sind nicht als Entschädigung ermäßigt zu besteuern. Es handelt sich vielmehr um laufenden Arbeitslohn, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil zu Zahlungen einer Transfergesellschaft im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses entschieden hat.
Das steuerliche Reisekostenrecht, das seit dem Jahr 2014 den Werbungskostenabzug für nicht ortsfest eingesetzte Arbeitnehmer und Beamte - wie z.B. Streifenpolizisten - einschränkt, ist verfassungsgemäß, wie der Bundesfinanzhof (BFH) im Juni entschieden hat.
Auf eine Überstundenvergütung, die aufgrund eines Aufhebungsvertrages für mehrere zurückliegende Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, ist der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte (sog. "Fünftel-Regelung“) anwendbar. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
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