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Auszüge aus der Pressemitteilung Nr. 30/19 zum Urteil des BAG vom 24.09.2019 – 9 AZR 481/18 -:
Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 21.05.2019 – 2 AZR 574/18 -:
Im Anschluss die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 16.05.2019 – 8 AZR 530/17 -:
Das Bundeskabinett hat am 21.08.2019 den Entwurf des „Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags“ beschlossen.
Der Bundesrat hat am 20.09.2019 die Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2020 gebilligt.
Nachdem es lange angekündigt war, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) am 15.08.2019 ein Schreiben zu Arbeitgeberleistungen für Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach § 3 Nr. 15 EStG veröffentlicht.
Das BMF-Schreiben regelt die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2020 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2020.

Das Bundeskabinett hat am 18.09.2019 das „Gesetz zur Bürokratieentlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft“ per Beschluss auf den Weg gebracht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2020 veröffentlicht.
Das in der Lohnsteuerklasse IV mögliche Faktorverfahren, mit dem Arbeitslohn entsprechend der tatsächlichen Einkommensverhältnisse von Ehegatten besteuert werden kann, wird in der Praxis kaum genutzt.
Wird ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt, gelangt das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG bestimmte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift regelmäßig nicht zur Anwendung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied den Fall einer Arbeitnehmerin.
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