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Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird für das Jahr 2020 um 0,2% auf 1,1% angehoben. Das hat am 28.10.2019 das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekanntgeben.
Der Bundesrat hat am 08.11.2019 dem Paketboten-Schutz-Gesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz wird insbesondere eine Nachunternehmerhaftung eingeführt. Die Neuregelungen können wie geplant am Tag der Verkündung in Kraft treten.
Am 08.11.2019 hat nach dem Bundestag, auch der Bundesrat dem 3. Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen kommen Wirtschaft, Bürgern sowie der Verwaltung zu Gute und führen zum Abbau von Bürokratie. Insbesondere durch Umstellung auf elektronische Prozesse bei der Datenerfassung werden Erleichterungen umgesetzt.
Der Bundestag hat auf seiner Sitzung am 07.11.2019 dem Gesetzesentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zugestimmt.
Der Finanzausschuss des Bundestags hat am 13.11.2019 den Weg für die Senkung des Solidaritätszuschlags für 90% aller Steuerzahler ab dem Jahr 2021 freigemacht. Er stimmte dem entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/14103) zu. Am 14.11.2019 hat der Bundestag dem Entwurf mehrheitlich zugestimmt.
Am 07.11.2019 hat das Bundesministerium für Finanzen ein Anwendungsschreiben für den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer gem. § 1 Abs. 4 EStG veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Finanzen hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020 bekannt gegeben. Die für 2019 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne wurden berücksichtigt (07.11.2019).
Die Betriebsparteien sind bei Eingriffen in Versorgungsrechte an die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat diese Grundsätze in ständiger Rechtsprechung für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften durch das sog. dreistufige Prüfungsschema am 22.10.2019 präzisiert. Danach sind den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe der Arbeitgeber gegenüberzustellen. Dieses Schema findet auch Anwendung, wenn eine Versorgungsordnung infolge eines Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB durch eine beim Erwerber bereits geltende Betriebsvereinbarung abgelöst wird.
Arbeitnehmer, die wegen eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig sind, erhalten Verletztengeld. Dessen Höhe richtet sich nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt. Nicht nachgewiesene Einnahmen - wie z.B. aus Schwarzarbeit - sind bei der Berechnung hingegen nicht zu berücksichtigen. Dies entschied in einem am 13.11.2019 veröffentlichten Urteil das Hessische Landessozialgericht (LSG).
Im Anschluss der Orientierungssatz des Urteils des BAG vom 21.05.2019 – 9 AZR 260/18 -:
Dies sind die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 19.03.2019 – 9 AZR 362/18 -:
Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 19.03.2019 – 9 AZR 495/17 -:
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