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Das Bundesministerium der Finanzen hat am 15.01.2020 ein Schreiben zum Stand der oppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerrecht sowie der Abkommensverhandlungen am 01.01.2020 veröffentlicht.
Der Großteil aller Steuerzahler muss den Solidaritätszuschlag ab 2021 nicht mehr zahlen. Der Bundesrat hat den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 597/19) am 29.11.2019 gebilligt.
Der Bundesrat hat am 29.11.2019 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag am 07.11.2019 verabschiedet hatte (BR-Drs. 552/19). Sie dienen der Anpassung an EU-Recht, der Digitalisierung und der Verfahrensvereinfachung. Wesentliche Maßnahmen sollen am Tag nach der Verkündung beziehungsweise am 01.01.2020 in Kraft treten.
Der Bundesrat hat am 29.11.2019 der vom Bundestag beschlossenen Reform der beruflichen Bildung für höher Qualifizierte zustimmt. Sie soll die Attraktivität der dualen Ausbildung stärken, sie damit im Vergleich mit einem Studium wettbewerbsfähiger machen und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Um dies zu erreichen, erhalten Auszubildende künftig eine Mindestvergütung.
Am 12.12.2019 hat der Bundestag entschieden, dass Betriebsrentner finanziell entlastet werden.
Die offizielle Veröffentlichung der Niederschrift über die Sitzung zu "Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs" vom 20.11.2019“, an der der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit beteiligt sind, steht derzeit (15.12.2019) noch aus.
Eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich erfüllt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 28.11.2019 (8 AZR 125/18), dass ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes Erstattung der Kosten verlangen kann, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Dabei können die Tatsachengerichte bei der Schadensschätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG) über den Fahrtkostenersatz heranziehen.
Zugunsten des Arbeitgebers greift gegenüber dem Schadensersatzverlangen eines Beschäftigten, der infolge eines Versicherungsfalls einen Personenschaden erlitten hat, das Haftungsprivileg nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII ein, es sei denn, der Arbeitgeber hat den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg (Wegeunfall) herbeigeführt.
Im vor dem Bundesarbeitsgericht am 10.12.2019 (3 AZR 122/18) vorliegenden Verfahren ging es um die Frage, welche Vorgaben nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG erfüllt sein müssen, damit der Arbeitgeber von der Verpflichtung zu prüfen, ob Betriebsrenten nach § 16 Abs. 1 BetrAVG zu erhöhen sind, befreit ist.
Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls).
Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 22.08.2019 – 2 AZR 111/19 –:
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