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Aus der Pressemitteilung Nr. 5/20 zum Urteil des BAG vom 23.01.2020 – 8 AZR 484/18 -:
Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 4/20 zum Beschluss des BAG vom 22.01.2020 – 7 ABR 18/18 -:
Aus der Pressemitteilung Nr. 48/19 zum Urteil des BAG vom 19.12.2019 – 8 AZR 2/19 -:
OS 1: st. Rspr., vgl. BAG 19.02.2008 – 1 ABR 84/06 -; 13.02.2007 – 1 ABR 14/06 -; 14.05.1987 – 6 ABR 39/84 -; 12.02.1980 – 6 ABR 2/78 –
OS 3: vgl. BGH 27.02.2018 – VI ZR 109/17 – zu § 242 BGB

Orientierungssätze des Beschlusses des BAG vom 12.03.2019 – 1 ABR 42/17 -:
OS: Bestätigung und Fortführung von BAG 12.01.2005 – 5 AZR 617/01 -

Der Orientierungssatz des Urteils des BAG vom 16.10.2019 – 5 AZR 241/18 – lautet:
OS 1: Bestätigung und Fortführung von BAG 04.11.2015 – 7 AZR 972/13 –
OS 2: Bestätigung und Fortführung von BAG 01.03.2006 – 5 AZR 511/05 -

Anschließend die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 28.08.2019 – 5 AZR 425/18 -:
Am 30.12.2019 wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Seite 2913) das Gesetz zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge veröffentlicht. Mit dem Gesetz kommt der Gesetzgeber der in den letzten Jahren von den betroffenen Versicherten verstärkt erhobenen Forderung nach, die Beitragslast aus Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu vermindern.
In Zukunft soll die Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland genauer erfasst werden als bisher. Die Vorarbeiten für die Umsetzung eines entsprechenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.05.2019 laufen bereits (C-55/18), sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) am 13.01.2020 in Berlin.
Nach einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) ist die Grundrente für langjährige Geringverdiener in der politischen Diskussion angekommen.
Am 09.01.2020 wurde ein gleichlautender Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zur steuerlichen Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern veröffentlicht. Zuletzt wurde mit Datum vom 13.03.2019 der Erlass veröffentlich. Änderungen sind im Zusammenhang mit den neuen Regelungen im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften umgesetzt.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 15.01.2020 ein Schreiben zum Stand der oppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerrecht sowie der Abkommensverhandlungen am 01.01.2020 veröffentlicht.
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (SvEV) zu bewerten.
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