Kundenservice Veranstaltungen: 02234-9894940
Kundenservice Bücher: 089-21837921
Aboservice Zeitschriften: 089-21837110
Am 29.01.2021 stimmte der Bundestag dem zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zu. Der Bundesrat hat am 12.02.2021 den Gesetzesbeschluss des Bundestags gebilligt.
Die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung ist bis zum 30.04.2021 verlängert. Hierauf haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder in ihrem gemeinsamen Beschluss vom 03.03.2021 verständigt. Arbeitgeber müssen danach weiterhin ihren Arbeitnehmern überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist.
Die Überlassung eines Jobtickets im Rahmen einer sog. Mobilitätskarte, die in erster Linie auf die Beseitigung der Parkplatznot auf den von der Arbeitgeberin unterhaltenen Parkplätzen gerichtet ist, stellt bei den Mitarbeitenden keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug dar. Dies hat das Hessische Finanzgericht (FG) am 25.11.2020 (Az. 12 K 2283/17) entschieden.
Zahlt ein Arbeitgeber neben dem Grundlohn monatliche Pauschalen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit, sind diese nicht steuerfrei, wenn die Zuschläge ohne Rücksicht auf die tatsächlich erbrachten Leistungen gezahlt werden. Das hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 27.11.2020 entschieden.
Dies sind die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 01.10.2020 – 2 AZR 238/20 -:
Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 25.08.2020 – 9 AZR 214/19 -:
Anschließend die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 07.07.2020 – 9 AZR 323/19 -:
Im Anschluss die Orientierungssätze des Beschlusses des BAG vom 17.06.2020 – 10 AZR 210/19 (A) -:
17 von 74