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Nachdem der Bundesrat am 10.03.2021 dem Dritten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz am 05.03.2021 zustimmte, wurde es am 17.03.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Der Bundesrat hat am 26.03.2021 dem Gesetzesentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) zugestimmt. Das Gesetz ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Arbeitgeber können den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld weiterhin in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung verlängert die Antragsfrist um drei Monate bis zum 30.06.2021 mit der zweiten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung.
Die Bundesregierung will Ausbildungsplätze sichern, die durch Corona bedroht sind. Das Kabinett hat dafür am 17.03.2021 die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" beschlossen.
Auf Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hat die Bundesregierung die Anstellung von ausländischen Saisonkräften für dieses Jahr vereinfacht. Der Bundestag beschloss am 22.04.2021 Änderungen im Sozialgesetzbuch, wonach Saisonarbeiter statt 70 bis zu 102 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigt werden dürfen. Die Verlängerung helfe unter anderem, in der Corona-Pandemie häufige Personalwechsel zu vermeiden.
Der Bundestag hat am 22.04.2021 den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen“ (Fondsstandortgesetz) beschlossen.
Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers, nachdem dieser schwere rassistische und beleidigende Äußerungen über einen türkischstämmige Kollegen vornahm, ist sozial gerechtfertigt und nicht zu beanstanden. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf mit Urteil vom 10.12.2020 (5 Sa 231/20), veröffentlicht am 23.03.2021, entschieden.
Das Arbeitsgericht (AG) Köln hat am 15.04.2021 (8 Ca 7334/20) die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erklärt, die ein Arbeitgeber aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne gegenüber seinem Arbeitnehmer ausgesprochen hatte.
Paritätische Aufteilung ist das Motto beim Elterngeld Plus. Elterngeld Plus wird Eltern gezahlt, die ihr Kind gemeinsam erziehen und frühzeitig wieder eine Teilzeitarbeit aufnehmen. Fällt das Einkommen eines Elternteils aus einer Teilzeittätigkeit während des Bezugs von Elterngeld Plus krankheitsbedingt weg, wird das ersatzweise gezahlte Krankengeld auf das Elterngeld Plus angerechnet. Dadurch kann sich das Elterngeld Plus bis auf das Mindestelterngeld reduzieren. Dies hat am 18.03.2021 das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil entschieden (B 10 EG 3/20 R).
Anschließend die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 25.08.2020 – 9 AZR 373/19 -:
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