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Der Bundesrat stimmte mit dem „Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer“ (sogenanntes Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz) für eine weitere Verlängerung der Zahlungsfrist der steuer- und beitragsfreien Corona-Prämie.
Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) verpflichtet, eine Überprüfung von Art und Umfang der im Inland verrichteten Arbeiten durch die Zollverwaltung zu dulden. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit drei Urteilen vom 18.08.2020 (VII R 34/18, VII R 35/18 und VII R 12/19) entschieden.
Zeitraumbezogene Einmalzahlungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges sind bei der Bemessung des geldwerten Vorteils (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen.
Die Überlassung eines Einsatzfahrzeugs an den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr führt nicht zu Arbeitslohn. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 19.04.2021 (VI R 43/18) entschieden.
Ein Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz, sofern sein Arbeitnehmer während einer vierzehntägigen häuslichen Absonderung gegen ihn einen Lohnfortzahlungsanspruch hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz am 10.05.2021 und wies zwei Klagen einer Arbeitgeberin zurück (3 K 107/21.KO und 3 K 108/21.KO).
Mit Urteil vom 30.06.2021 (9 K 67/21) hat das Verwaltungsgerichts Karlsruhe die Klage eines Maschinenbauunternehmens abgewiesen, die auf Erstattung des Arbeitsentgelts gerichtet war, das das Unternehmen an einen Arbeitnehmer während dessen Quarantänepflicht gezahlt hatte und bei dem es sich nach seiner Rechtsauffassung um eine für das nun beklagte Land Baden-Württemberg vorgeleistete Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz handelte.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat am 27.04.2021 (3 Sa 646/20) die Kündigung eines Arbeitnehmers für rechtens erklärt, weil dieser bewusst einen Kollegen aus nächster Nähe anhustete und äußerte, er hoffe, dass dieser Corona bekomme. Das Gericht sieht in erheblicher Weise die dem Arbeitsverhältnis innewohnende Rücksichtnahmepflicht gegenüber dem Kollegen verletzt. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision nicht zugelassen.
Stürzt ein Arbeitnehmer in seinem Haus auf dem Weg von den Wohnräumen in das Homeoffice auf einer Treppe, liegt kein Arbeitsunfall vor. Der zurückgelegte Weg sei weder als Weg nach dem Ort der Tätigkeit wegeunfallversichert noch als versicherter Betriebsweg anzusehen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen mit Urteil vom 09.11.2020 (L17 U 487/19).
Auszug aus dem Terminbericht des BSG zur Verhandlung B 2 U 15/19 R am 06.05.2021:
Auszug aus den Entscheidungsgründen des Urteils des LAG Köln vom 12.04.2021 – 2 SaGA 1/21
Dies sind die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 25.08.2020 – 9 AZR 266/19 -:
Dies sind die Orientierungssätze des Beschlusses des BAG vom 29.07.2020 – 7 ABR 27/19 -:
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