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Es folgt der Orientierungssatz des Beschlusses des BAG vom 18.02.2020 – 3 AZN 954/19 -:
Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 23.02.2021 – 5 AZR 314/20 -:
Im Anschluss der Orientierungssatz des Urteils des BAG vom 23.02.2021 – 5 AZR 213/20 -:
Dies sind die Orientierungssätze des Urteils des BAG vom 31.03.2021 – 5 AZN 926/20 -.
Der Bundesrat stimmte mit dem „Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer“ (sogenanntes Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz) für eine weitere Verlängerung der Zahlungsfrist der steuer- und beitragsfreien Corona-Prämie.
Bereits im letzten Jahr wurden die Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte angehoben. Erneut erweitert der Gesetzgeber die Zeitgrenzen von 3 auf 4 Monate und von 70 auf 102 Arbeitstage.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022 veröffentlicht. Es ist geplant, den Abgabesatz von 4,2 % beizubehalten
Das Bundesarbeitsministerium hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung veröffentlicht.
Für die Anwendung der Regelungen des § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 Satz 11 in der Fassung des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. I Seite 2451) sowie für die Anwendung der Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.06.2018 (VI R 13/16) und vom 04.07.2018 (VI R 16/17) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug veröffentlicht.
Das BMF hat das Vordruckmuster für die "Lohnsteuer-Anmeldung 2022" und die "Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2022" am 11.08.2022 bekanntgemacht.
Stürzt ein Arbeitnehmer in seinem Haus auf dem Weg von den Wohnräumen in das Homeoffice auf einer Treppe, liegt kein Arbeitsunfall vor. Der zurückgelegte Weg sei weder als Weg nach dem Ort der Tätigkeit wegeunfallversichert noch als versicherter Betriebsweg anzusehen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen mit Urteil vom 09.11.2020 (L17 U 487/19).
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